Als Mensch, der selbst viel Freude im Leben durch Tiere erfahren hat, haben Sie vielleicht den Wunsch, einen Teil Ihres Vermächtnisses notleidenden Tieren zu Gute kommen zu lassen. Wussten Sie, dass Sie unseren Tierschutzverein in Ihrem Testament als Begünstigter eines Geldbetrages, einer Immobilie oder sonstiger Wertgegenstände einsetzen können?
Da wir als gemeinnütziger Verein keine Zuwendung vom Staat erhalten, ist es allein mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen kaum möglich, die hohen Kosten die gewissenhafte Tierschutzarbeit mit sich
bringen, zu tragen. Größere Projekte sind ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung im Prinzip gar nicht zu verwirklichen.
Hier sind wir und unsere Schützlinge auf Mittel aus Erbschaften und Nachlässen angewiesen.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Tierhilfe Lippe und Umgebung e. V. als (einen Ihrer) Nachlassempfänger in Erwägung zu ziehen, würden wir uns über ein diskretes persönliches Gespräch mit Ihnen
sehr freuen. Gerne helfen wir Ihnen ggfs. auch beim Aufsetzen der notwendigen Dokumente und erteilen Ihnen selbstverständlich jederzeit ganz offen Auskunft zu allen anfallenden Fragen bezüglich
unseres Tierschutzvereins und dem Thema "Tierschutz als Erbe":
Tierhilfe Lippe und Umgebung e.V.
Kurze Str.11
32791 Lage
E-Mail: info@tierhilfe-lippe.de
Fax: 0521-2702813