Testament

Möchten Sie sich auch nach Ihrem Tod für das Wohl von Tieren einsetzen?

 

Als Mensch, der selbst viel Freude im Leben durch Tiere erfahren hat, haben Sie vielleicht den Wunsch, einen Teil Ihres Vermächtnisses notleidenden Tieren zu Gute kommen zu lassen. Wussten Sie, dass Sie unseren Tierschutzverein in Ihrem Testament als Begünstigter eines Geldbetrages, einer Immobilie oder sonstiger Wertgegenstände einsetzen können?


Da wir als gemeinnütziger Verein keine Zuwendung vom Staat erhalten, ist es allein mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen kaum möglich, die hohen Kosten die gewissenhafte Tierschutzarbeit mit sich bringen, zu tragen. Größere Projekte sind ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung im Prinzip gar nicht zu verwirklichen.
Hier sind wir und unsere Schützlinge auf Mittel aus Erbschaften und Nachlässen angewiesen.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Tierhilfe Lippe und Umgebung e. V. als (einen Ihrer) Nachlassempfänger in Erwägung zu ziehen, würden wir uns über ein diskretes persönliches Gespräch mit Ihnen sehr freuen. Gerne helfen wir Ihnen ggfs. auch beim Aufsetzen der notwendigen Dokumente und erteilen Ihnen selbstverständlich jederzeit ganz offen Auskunft zu allen anfallenden Fragen bezüglich unseres Tierschutzvereins und dem Thema "Tierschutz als Erbe":

 

Geschäftsadresse:

 

Tierhilfe Lippe und Umgebung e.V.
Kurze Str.11
32791 Lage

 

E-Mail: info@tierhilfe-lippe.de
Fax: 0521-2702813

 

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigem Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
(§1 des TSG)

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